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PiA-Ausbildung

Das Gute-Kita-Gesetz fördert neue PiA-Plätze

Das Land fördert mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz Ausbildungsplätze im Rahmen der PiA-Ausbildung. Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen. Der jeweilige Förderzeitraum umfasst für die

1. Tranche das erste und zweite Ausbildungsjahr im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2022

und für die

2. Tranche das erste und einen Teil des zweiten Ausbildungsjahres im Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 28.02.2023.

Die Höhe des pauschalen Zuschusses zu der Ausbildungsvergütung richtet sich am Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege aus. Seine Höhe beträgt (pro Monat und auszubildender Person) für

  • das erste Ausbildungsjahr 1.350 € und
  • das zweite Ausbildungsjahr 1.500 €.

Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

  • Die PiA-Stelle wird nicht zum Mindestpersonalschlüssel gerechnet.
  • Der Schüler/die Schülerin wird an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – ausgebildet und hat im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld an die Schule zu entrichten.
    --> Dies trifft für unsere Fachschule zu.
  • Es handelt sich beim Träger um eine in dem entsprechenden Kindergartenjahr neu geschaffene PiA-Stelle.


Weitere Informationen zur Beantragung der Fördermittel:

Fünf gute Gründe, warum es sich lohnt, einen PiA-Ausbildungsplatz einzurichten: